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Müritzkeramik

Eingang Galerie

Oft werden wir gefragt, was denn das Besondere an der Müritzkeramik ist. Das lässt sich nicht unbedingt mit drei Worten erklären. Da wären z.B. besondere Techniken wie die Kristallglasuren oder der Holzbrand. Unsere Formen und Farben. Aber kommen Sie doch einfach und sehen Sie selbst! 

Werkstattgalerie

Hier könen Sie sich in Ruhe umschauen, sich von uns beraten lassen und vielleicht auch das eine oder andere Stück erwerben oder Ihre persönliche Bestellung aufgeben: Alt Gaarz 6, 17248 Lärz. Infos zur Anfahrt finden Sie hier.

Während der Saison haben wir für Sie Dienstags bis Samstags von

10.00-13.00 und von 14.00-18.30

und ansonsten auf gut Glück sowie nach telefonischer Vereinbarung (039833-22219) geöffnet.

Becher

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Konformitätserklärung Lebensmittelechte Keramik

Manchmal werden wir gefragt, ob unsere Keramik denn auch zu benutzen ginge.
Selbstverständlich ist das so!
Denn wir finden, dass die Schönheit und Lebendigkeit unserer Töpfe erst so richtig auffällt, wenn man sie benutzt. Deshalb können Sie unser Geschirr in der Mikrowelle und dem Geschirrspüler benutzen, unsere Glasuren sind lebensmittelecht und hart, und unsere Vasen dicht gebrannt.
Allerdings dürfen wir Ihnen das nicht einfach so sagen oder sonstwie mitteilen. Es gelten
  • Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch (Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch - LFGB)
  • VO (EG) Nr. 1935/2004 (EU-Rahmenverordnung Bedarfsgegenstände) über Materialien und Gegenstände, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen.
  • Bedarfsgegenständeverordnung (BedGgstV)
Symbol LebensmittelkontaktNach §15 Abs.1 der VO (EG) sind im Allgemeinen Pflichtkennzeichnungselemente beim Inverkehrbringen von Lebensmittelbedarfsgegenständen, die noch nicht mit Lebensmitteln in Berührung gekommen sind, anzubringen. Also z.B. das Symbol mit Weinkelch und Gabel.  Aber da die Angabe laut Absatz 2 nicht verpflichtend ist für Gegenstände, die aufgrund ihrer Beschaffenheit eindeutig dafür bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen, ersparen wir Ihnen, unsere Töpfe mit diesem Symbol zu verzieren (würden wir das tun, müsste das Symbol nach §15 Abs3/4 der VO (EG) Nr. 1935/2004 gut sichtbar, deutlich lesbar und unverwischbar angebracht sein). Schließlich vertrauen wir so weit in Sie, dass wir annehmen, Sie wissen, dass eine Tasse beispielsweise für Kaffee oder eine Teekanne für Tee gedacht ist.
Nach § 10 Abs.2 i.V.m Abs. 1a Satz 1 BedGgstV dürfen Lebensmittelbedarfsgegenstände aus Keramik, die noch nicht mit Lebensmitteln in Berührung gekommen sind, nur in Verkehr gebracht werden, wenn der Hersteller eine schriftliche Konformitätserklärung bereitstellt. Diese Bereitstellung erfolgt hiermit auf dieser Internetseite in einer Weise, in der Sie sich die Erklärung herunterladen und selbst ausdrucken können, wenn Sie dies wünschen. Außerdem stellen wir das Prüfzeugnis bereit. Einfach auf das verkleinerte Dokument klicken und ausdrucken. Wir wünschen Ihnen, dass Sie mit diesen Dokumenten noch mehr Freude am Benutzen unserer Töpfe haben werden.

Prüfzeugnis 1Prüfzeugnis 2Konformitätserklärung

ZULETZT GEÄNDERT

MÜRITZKERAMIK

MÜRITZKERAMIK:  Alt Gaarz 6, 17248 Lärz

Werkstattgalerie geöffnet:  (Mai bis Ende September) Dienstag bis Samstag 10.00 - 13.00 und 14.00 bis 18.30 Uhr, ansonsten nach telefonischer Vereinbarung oder auf gut Glück.

Anfahrt . Kontakt  . Impressum

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